Mit 14/15 Jahren weiß man nicht immer was man will, oder kann nicht weiter zur Schule gehen wie man es wollte. Viele kommen später aber dann drauf, dass sie doch lieber Studieren würden. Aber Matura nachholen dauert lang. Für all jene, auf die das zutrifft, und wissen was sie Studieren wollen, empfiehlt es sich eine Studienberechtigungsprüfung abzulegen.
Vorraussetzungen die man erfüllen muss sind:- Du musst wissen, welches Studium an welcher Universität, oder ähnlichen Einrichtung wie Fachhochschule, Akademie und Kolleg, du absolvieren möchtest.
- Weiters muss eine berufliche, oder außerberufliche, Vorbildung nachgewiesen werden. Besteht das nicht, so kann dies im Normalfall mittels maximal zwei Zusatzprüfungen nachgeholt werden.
- Man benötigt die österreichische Staatsbürgerschaft, oder eine studienrechtliche Gleichstellung.
- Als Mindestalter sind 22 Jahre vorgesehen. Wenn eine mindestens 4jährige Berufsausbildung nachgewiesen wird, so kann die Studienberechtigungsprüfung auch schon mit 20 Jahren absolviert werden.
Mit der Studienberechtigungsprüfung bist du allerdings, im Gegensatz zu einer Reifeprüfung, nur eingeschränkt zu Studien zugelassen. Deswegen musst du schon genau wissen, was du studieren möchtest. Normal darfst du mit der Studienberechtigungsprüfung nur jene Studienrichtung an der Universität (oder ähnlichem) an der du die Studienberechtigungsprüfung gemacht hast. Auch ein allfälliger späterer Studienwechsel ist deshalb nur schwer möglich. Und wenn du die Studienberechtigungsprüfung zwar machst, die aber dann das Studieren doch überlegst, hast du dadurch trotzdem nicht mehr Qualifikationen für dein Berufsleben erworben.
Die Prüfung umfasst fünf Teilprüfungen, deren Inhalt ganz von der gewünschten späteren Studienrichtung abhängt. Die Prüfung besteht daher aus:
- einem vierstündigen Aufsatz zu einem allgemeinen Thema,
- Prüfungen aus 1-3 Pflichtfächern,
- Prüfungen aus 1-3 Wahlfächern.
Du musst jedoch nicht alle Fächer an der Wunschuniversität ablegen. Bis zu vier der fünf Prüfungen dürfen auch an anerkannten Einrichtungen für Erwachsenenbildung (WIFI, Volkshochschule etc.) absolviert werden. Die restlichen an der Universität. Das hat den Vorteil, dass du nicht unbedingt gleich in deine zukünftige Universitätsstadt ziehen musst.
Die Dauer der Studienberechtigungsprüfung ist ungefähr ein Jahr. Hängt ansonsten ganz von deiner Vorbildung und Studienrichtung ab.
Ein weiter Vorteil ist es, dass für die Dauer der Studienberechtigungsprüfung ein
Stipendium bezogen werden kann. Nähere Auskünfte dazu bekommst du bei der Stipendienstelle.
Mehr Informationen zur Studienberechtigungsprüfung bekommst du bei deiner Wunschuniversität oder einer Erwachsenenbildungseinrichtung.
Nähere Informationen erhaltest du auch bei:
- erwachsenenbildung.at
- bmukk.gv.at
- bmwf.gv.at