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Studierendenanwaltschaft
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Martin Zinkner
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By Martin Zinkner
Veröffentlicht am 30.01.09
 
Vom Wissenschaftsministerium gibt es eine eigene Studierendenanwaltschaft. Diese ist für die Überprüfung aller an sie herangetragenen Beschwerden oder Anliegen zuständig von Studierenden (In- und Ausländische), zukünftigen Studierenden und MitarbeiterInnen an den Universitäten.

Vom Wissenschaftsministerium gibt es eine eigene Studierendenanwaltschaft. Diese ist für die Überprüfung aller an sie herangetragenen Beschwerden oder Anliegen zuständig von Studierenden (In- und Ausländische), zukünftigen Studierenden und MitarbeiterInnen an den Universitäten. Je nach Anliegen hilft sie vor Ort, weist auf Mängel im System hin, oder arbeitet mit anderen Anwaltschaften/Ombudsstellen u.ä. zusammen.

Zuständig ist die Studierendanwaltschaft für: Zugangsregeln oder Aufnahmeverfahren, Studienrecht, -förderung, -beiträge, -bedingungen, -wechsel, usw.

Nicht zuständig ist sie für die Abänderung von bestehenden Regeln und Gesetzen. Auch darf sie in keine Verfahren eingreifen oder Bescheide aufheben sowie darf die Studierendenanwaltschaft mit keiner wirklichen Anwaltskanzlei verwechselt werden. Sie vertreten niemanden vor Gericht.

Nähere Informationen und alle Kontaktmöglichkeiten findest du unter: