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Gefördertes Darlehen zur Finanzierung von Studienbeiträgen
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Martin Zinkner
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By Martin Zinkner
Veröffentlicht am 30.01.09
 
Ab dem Sommersemester 2009 ändert sich die Regelung der Studienbeiträge. Jedoch müssen manche wie bisher einen Studienbeitrag entrichten. Für all jene gibt es die Möglichkeit, wie schon bisher seit 2001, ein gefördertes Studentendarlehen zu bekommen.

Ab dem Sommersemester 2009 ändert sich die Regelung der Studienbeiträge. Jedoch müssen manche wie bisher einen Studienbeitrag entrichten. Für all jene gibt es die Möglichkeit, wie schon bisher seit 2001, ein gefördertes Studentendarlehn zu bekommen. All jene die nicht unter die neue Regelung fallen können bei einem Kreditinstitut um ein solches Darlehen ansuchen. Der Bund bezahlt einen Teil der Zinsen.

Voraussetzung für ein solches Darlehen ist:

  • das es ausschließlich der Bezahlung der Studienbeiträge dienen darf,
  • der Studierende zu Studienbeginn noch nicht älter als 35 Jahre ist,

Soziale Bedürftigkeit oder ein günstiger Studienerfolg sind nicht maßgeblich für die Vergabe solcher Darlehens. Jedoch werden Zinszuschüsse von Seiten des Bundes maximal 15 Semester gewährt.

Mehr Informationen darüber gibt es hier: