Deine Eltern beziehen für dich, unabhängig von ihrem Einkommen, auch während deines Studiums weiter Familienbeihilfe. Diese nimmt mit dem Alter des Kindes zu. Zusätzlich wird ein Kinderabsetzbetrag zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Beantragt wird die Familienbeihilfe beim zuständigen Finanzamt und kann bis zu fünf Jahre rückwirkend ausbezahlt werden. Bei erheblicher Behinderung des Kindes (ab 50%, auch psychische Beeinträchtigung) wird ein Zuschlag zur Familienbeihilfe bezahlt. Anspruchsberechtigt ist jener Elternteil in dessen Haushalt das Kind lebt. Beim gemeinsamen Haushalt bekommt prinzipiell die Mutter die Familienbeihilfe. Auch Personen ohne österr. Staatsbürgerschaft sind anspruchsberechtigt wenn sie einen gültigen Aufenthaltstitel laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz haben oder ihnen Asyl gewährt wurde.
Alle anderen Punkte, die man beim Bezug der Familienbeihilfe während des Studiums wissen sollte sind
hier zusammengefasst.
Prinzipiell müssen während des Studiums Nachweise geliefert werden, um weiterhin Familienbeihilfe zu beziehen. Wenn jetzt eine Studierende werdende Mutter ist, oder wenn sie ihr Kind pflegt und erzieht gelten hier andere Bestimmungen.
In Zeiten des Mutterschutzes (prinzipiell 8 Wochen vor und nach der Geburt) sowie während der Zeit von Pflege und Erziehung des Kindes bis zum 2. Lebensjahr ist der Ablauf der Nachweise für den Studienerfolg gehindert.
- Ist man noch im ersten Studienjahr, so müssen die erforderlichen 8 Stunden erst später vorgelegt werden.
- Die Semester bis zum zweiten Geburtstag des Kindes werden nicht mitgezählt. Die Zulassung oder Meldung zur Fortsetzung des Studiums muss dennoch aufrecht bleiben.
Möglich sind diese beiden Punkte aber nur, wenn Schwangerschaft/Geburt/Pflege des Kindes bis zum zweiten Lebensjahr alles in die Zeit des Studiums fällt.
Außerdem ist es möglich, dass sich Vater und Mutter die Pflege und Erziehung des Kindes teilen. Die Meldung dazu muss aber immer zwischen den Semestern erfolgen.
Außerdem erhöht sich bei Müttern die Altersgrenze für den Bezug auf Familienbeihilfe auf 27 Jahre. Bei den Vätern bleibt sie gleich. Hier wird die Altersgrenze nur erhöht, wenn sie Präsenz- oder Zivildienst geleistet haben.
Um den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht zu verlieren darf Stipendium, Wochengeld und Kindergeld bezogen werden. Im Weiteren ist auch der Dazuverdienst von 9.000€ brutto jährlich erlaubt. Überschreitest du diese Grenze musst du die bezogene Familienbeihilfe für ein ganzes Jahr zurückzahlen.