Eine Beurlaubung vom Studium kann nicht vorgenommen werden, weil du ein Semester frei machen möchtest und erst später wieder weitermachen willst, sondern es müssen spezielle Gründe geltend gemacht werden, damit dem Antrag entsprochen werden kann.

Laut §67 des Universitätsgesetzes muss eine Universität festlegen, dass Studierende für max. zwei Semester beurlaubt werden können für den Fall das:
  • Präsenz-, oder Zivildienst geleistet werden muss
  • eine Schwangerschaft besteht oder,
  • Kinder betreut werden müssen.

In dieser Zeit bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Jedoch dürfen keine Prüfungen abgelegt, oder Arbeiten zur Beurteilung eingereicht werden.

Wie diese Beurlaubungsmöglichkeiten genau aussehen regelt eine jede Universität für sich selbst.

Die Universität Wien z.B. führt in ihrer Liste, was als Beurlaubungsgrund gelten kann weiters an:
  • Eine Krankheit, Verletzung oder auch Behinderung
  • Wegen einem freiwilligen sozialem oder auch ökologischen Jahr
  • Eine Betreuungsverpflichtung gegenüber einem Angehörigen
  • Berufstätigkeit oder wenn Fortbildungsmaßnahmen getätigt werden
  • Oder wegen Behördengängen im Ausland.

Auch sonstige Gründe, die du selbst als berücksichtigungswürdig haltest, dürfen angeführt werden. Entschieden wird hier von Fall zu Fall.

Zu beachten ist an der Universität Wien z.B. dass die Betreuung von Kindern als Beurlaubungsgrund öfters in Anspruch genommen werden kann. Für bestimmte Gründe wie Krankheit oder Berufstätigkeit muss eine Beeinträchtigung des Studiums von länger als 4 Wochen gegeben sein.

Wenn du dich beurlauben lassen möchtest informiere dich bei der Studienzulassung an deiner Universität, um zu erfahren welche Beurlaubungsgründe an deiner Universität gelten.

Aus finanzieller Hinsicht musst du allgemein beachten, dass während der Beurlaubung kein Anspruch auf:
  • Familienbeihilfe,
  • Mitversicherung
  • studentische Selbstversicherung oder
  • Studienbeihilfe besteht.
Eine Beurlaubung sollte deswegen gut überlegt sein, damit du dich in finanzieller Hinsicht nicht übernimmst.

Der Vorteil einer Beurlaubung besteht darin, dass deine Zulassung aufrecht bleibt und du nicht, wenn du dich z.B. ab- und wieder anmeldest, einem neuen Studienplan unterstellst wirst.