Die Studienpläne oder die einzelnen Studienrichtungen der Universitäten sprechen dich nicht an? Dann musst du dir dein eigenes Studium zu Recht machen. Möglich macht das der §55 des Universitätsgesetz 2002. Dieses besagt, dass es zulässig ist, dass man aus verschiedenen Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium sich jeweils ein individuelles Studium zu Recht macht. Dafür muss an der Universität ein Antrag eingebracht werden an der auch der Schwerpunkt deines geplanten Studiums liegt.
Der
Antrag zur Zulassung eines individuellen Studiums muss enthalten:
- die Bezeichnung des Studiums
- das Curriculum mit Qualifikationsprofil
- der Umfang in ECTS-Punkten
Hast du vor an mehreren Universitäten die Fächer zu absolvieren, so musst du die Fächer den beteiligten Universitäten zuordnen.
Ist das beantragte Studium einem facheinschlägigen Studium gleichwertig, so ist es von der zuständigen Person der Universität, die für die Organisation der Studien zuständig ist, zu genehmigen.
Abgeschlossen wird auch ein individuelles Diplomstudium mit einem Magister, Bachelor, Master oder Diplom-Ingenieur ohne jeglichen Zusatz.
Da das ganze recht kompliziert ist, und das Studienrecht gut gekannt werden sollte um so einen Antrag zu stellen, empfiehlt es sich sicherlich, wenn du dich an die
ÖH oder andere beratende Stellen wendest, die dich über rechtliche Hürden usw. aufklären können. Am Anfang des Studiums muss außerdem ein Institut gewählt werden, an dem die Diplomarbeit geschrieben wird. An diesem werden auch sämtliche administrative Dinge erledigt, die während des Studiums anfallen.
Auch wenn alles recht kompliziert klingt, ist ein individuelles Diplomstudium sicherlich eine lohnende Sache für Studierende, die spezifisch ihre Schwerpunkte setzen wollen. Sinn macht es auch, wenn du ein Fach studieren möchtest, dass es früher gab, heute aber wegen zu weniger Studierender nicht mehr angeboten wird.