In Österreich haben sehr viele Studierende eine Behinderung (dauerhaft/kurzfristig) oder eine chronische Erkrankung (etwa 12%). Vielfach merkt man das jedoch auch nicht, da nicht alles nach außen sichtbar ist. Viele dieser Studierenden nehmen auch keine Vergünstigungen für sich in Anspruch, oder wissen gar nicht welche Förderungsmöglichkeiten es dafür gibt. Laut Universitätsgesetz sind die Universitäten jedoch verpflichtet, Rücksicht auf Personen mit Behinderung zu nehmen.

Prinzipiell steht es auch Studierenden mit Behinderung frei, ein jedes Studium zu wählen und auszuüben. Wichtig ist hier aber zu beachten, dass Inhalt und Anforderungen des Studiums nicht beeinträchtigt werden dürfen. Deswegen ist es wichtig schon vor Beginn des Studiums mit der zuständigen Person für Studienangelegenheiten die speziellen Modalitäten abzuklären, die für dich eventuell gelten können um auch zu sehen, ob den Anforderungen des Studiums entsprochen werden kann.

Studierende mit Behinderung haben oftmals was das Lernen und Prüfungen betrifft spezielle Bedürfnisse. Hier erklären wir dir die wichtigsten Punkte die es hierbei zu beachten gibt.

Wenn es sich bei der Beeinträchtigung um eine kurzzeitige Behinderung handeln, oder wenn es dir aufgrund der Beeinträchtigung gar nicht möglich ist am Studium teilzunehmen, so gibt es auch die Möglichkeit, dass du dich vom Studium beurlauben lassen kannst, ohne dass die Zulassung verlischt. Wann das möglich ist, und was du dabei beachten musst kannst du hier nachlesen.

Auch bei den finanziellen Belangen gelten für Personen mit Behinderung spezielle Bestimmungen was die Familien- oder Studienbeihilfe betrifft. Hier erklären wir kurz die wichtigsten Regelungen die das betreffen.

Alles sonstige, was es noch zu Wissen gilt und was gut zu Wissen ist, kannst du hier nachlesen.

Auch vom Ministerium gibt es zu dem Thema eine Broschüre: "Stichwort? Studieren mit Behinderung"