Bei der erhöhten Familienbeihilfe gilt bei Studierenden mit Behinderung eine Altersgrenze von 27 Jahren. Um eine erhöhte Familienbeihilfe zu bekommen muss eine erhebliche Behinderung vorliegen. Sie wird nur gewährt wenn die Anspruchsvoraussetzung für die allgemeine Familienbeihilfe vorliegt. Als erheblich behindert gilt man, wenn das Leiden oder die Beeinträchtigung nicht nur vorübergehend vorliegt, sondern wenn die Beeinträchtigung der Funktionen mindestens drei Jahre bestehen bleibt und durch die Behinderung (im körperlichen, geistigen, psychischen Bereich oder bei den Sinneswahrnehmungen) mindestens zu 50% als behindert gilt.

Die allgemeine Familienbeihilfe erhöht sich bei der erhöhten Familienbeihilfe um rund 140€ monatlich. Dafür wird ein eventuell gewährtes Pflegegeld um rund 60€ monatlich gekürzt.

Nähere Informationen erhaltest du bei deinem zuständigen Finanzamt, wo die Familienbeihilfe auch beantragt wird.