Es gibt auch viele Fälle, wo keine, oder keine ausreichende Förderung von Studierenden mit Behinderung möglich ist. In diesen Fällen ist es möglich, dass du beim zuständigen Bundesminister (derzeit Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung) einen begründeten Antrag auf Studienunterstützung einreichst. Umso besser dieser Antrag begründet ist umso besser. Rechtlichen Anspruch gibt es nicht, sondern es wird von Fall zu Fall entschieden.

Zuständig ist das: Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Abt.I/8b, Postfach 104 in 1014 Wien.

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