Wer eine Behinderung hat ist auch berechtigt einen offiziellen, amtlichen Behindertenausweis ausstellen zu lassen. Möglich ist das wenn du:
  • Pflegegeld beziehst
  • erhöhte Familienbeihilfe beziehst
  • beim Bezug von Geld wegen Bedürftigkeit
  • bei einer schweren Gehbehinderung
  • bei einem Grad der Behinderung von mehr als 50%.

Zuständig für die Ausstellung eines Behindertenausweises ist das Bundessozialamt. Beim Ansuchen beizulegen sind:
  • Bescheide,
  • Urteile,
  • Krankengeschichten
  • Befunde usw.
Wenn du im Besitz eines Behindertenausweises bist kannst du auch viel unkomplizierter auf der Universität deine Behinderung nachweisen.

Nähere Informationen gibt es unter: