Wer eine Behinderung hat ist auch berechtigt einen offiziellen, amtlichen Behindertenausweis ausstellen zu lassen. Möglich ist das wenn du:
- Pflegegeld beziehst
- erhöhte Familienbeihilfe beziehst
- beim Bezug von Geld wegen Bedürftigkeit
- bei einer schweren Gehbehinderung
- bei einem Grad der Behinderung von mehr als 50%.
Zuständig für die Ausstellung eines Behindertenausweises ist das Bundessozialamt. Beim Ansuchen beizulegen sind:
- Bescheide,
- Urteile,
- Krankengeschichten
- Befunde usw.
Wenn du im Besitz eines Behindertenausweises bist kannst du auch viel unkomplizierter auf der Universität deine Behinderung nachweisen.
Nähere Informationen gibt es unter: