In Österreich sind prinzipiell Rundfunkgebühren zu bezahlen, wenn man ein zum Empfang taugliches Gerät zu Hause hat. Es gibt allerdings Ausnahmen. Wer entweder Sozial und/oder körperlich hilfsbedürftig ist, kann um eine Befreiung von diesen Gebühren ansuchen. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit von den Telefongebühren befreit zu werden.

Auf die allgemeinen Voraussetzungen um von den Rundfunkgebühren befreit zu werden sind wir hier eingegangen.

Nhere Informationen zu den Befreiungen von Rundfunk- und Telefongebühr findest du unter: