Für Blinde oder schwer sehbeeinträchtigte Personen gibt es schon an fast allen österreichischen Universitäten Blindenleseplätze, die entweder selber benützt werden können, oder aber man beauftragt die zuständige Person damit das benötigte Lernmaterial dementsprechend aufzubereiten. Das kann z.B. in der Form eines Brailledruckes, eines Großdruckes oder auch eine Tonbandaufnahme geschehen. Um genauere Informationen über solche Plätze zu bekommen, und wie diese benützt werden können, wende dich am Besten an den Behindertenbeauftragten der jeweiligen Universität.
Für gehörlose, oder schwer hörbeeinträchtigte Personen gibt es auch die Möglichkeit beim Bundessozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme eines Gebärdensprachendolmetschers zu stellen.
Nähere Informationen dazu erhaltest du unter: