In Österreich gilt eine Rezept- und Krankenscheingebührenpflicht. Die Rezeptgebühr liegt derzeit bei 4,90€ monatlich. Wenn es jedoch soziale Gründe dafür gibt, ist eine Befreiung von diesen Gebühren möglich.
Vom Gesetz her sind bestimmte Personengruppen sowieso befreit. Das sind:
- Pensionisten mit Ausgleichszulage
- Bezieher einer Ergänzungszulage
- Zivildiener
- Asylwerber in Bundesbetreuung
- Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten.
Mit Jänner 2008 wurde eine Obergrenze der Rezeptgebühr von 2% des Jahresnettoeinkommens eingeführt. Das heißt, wenn man diese Grenze erreicht ist man automatisch im restlichen Jahr von der Rezeptgebühr befreit.
Bei Befreiung aufgrund besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit muss ein Antrag gestellt werden. Die Grenzen liegen derzeit bei:
- Alleinstehend: 772,40€
- w.o. mit erhöhten Medikamentenbedarf: 888,26€
- Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften: 1.158,08€.
- w.o. mit erhöhten Medikamentenbedarf: 1.331,79€
- Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind oder Kind für das Unterhalt geleistet wird: 80,95€.
Nähere Informationen zur Rezeptgebührenbefreiung erhaltet man beim zuständigen Sozialversicherungsträger.
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