Ausländische Studierende müssen beachten, dass für sie nicht die allgemeine Zulassungsfrist der Universitäten gilt, sondern sie für ein Studium in Österreich bereits bis zum:

1.September: im Wintersemester und
1.Februar: im Sommersemester

einen Antrag auf Zulassung stellen müssen. Treffen diese nach dem Stichtag ein, gilt dieser erst im darauf folgenden Semester. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur EU und EWR Bürger, sowie all jene die aufgrund besonderer Abkommen und Verträgen inländischen Studierenden gleichgestellt sind.

Bei den Vorraussetzungen für die Zulassung zum Studium wird ebenfalls zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern unterschieden.

EU/EWR-Bürger:
  • Nachweis der Hochschulreife
  • Deutschkenntnisse wenn Deutsch nicht Muttersprache

Nicht-EU/EWR-Bürger:
  • Nachweis der Hochschulreife. Wenn diese nicht gleichwertig mit einer österreichischen Hochschulreife ist, so müssen Ergänzungsprüfungen absolviert werden.
  • Nachweis eines Studienplatzes in dem Land, in dem der Schulabschluss/Hochschulreife absolviert wurde.
  • Nachweis von Deutschkenntnissen. Wenn nicht muss eine Ergänzungsprüfung absolviert werden.
  • Eine Verfügbarkeit eines Studienplatzes, bei jenen Studien die eine Zutrittsbeschränkung haben (z.B: Medizin, künstlerische Studien usw.).
  • Nachweis einer Abgangsbescheinigung wenn ein Übertritt von einer anderen Studienrichtung stattfindet.

Das Ansuchen um Zulassung wird an die Studienabteilung der Universität gerichtet. Enthalten sein soll:
  • das Reifezeugnis
  • eventuell Nachweis der deutschen Sprache
  • der Studienplatznachweis

Beachtet hier, dass alle nichtdeutschen Dokumente übersetzt und beglaubigt werden müssen!

Aufgrund der vorgelegten Dokumente wird entschieden, ob man als ordentlicher Studierender zugelassen wird, oder ob noch Ergänzungsprüfungen durchgeführt werden müssen.

Ähnliche Bestimmungen gelten auch für die Zulassung an Fachhochschulen. Darüber hinaus müssen bei Fachhochschulen auch die fachlichen Vorraussetzungen erfüllt werden. Da Fachhochschulen nur eine bestimmte Anzahl an Plätzen haben, gibt es hier ein Aufnahmeverfahren. Dieses besteht in der Regel aus:
  • der geforderten schriftlichen Bewerbung
  • schriftlicher Aufnahmetest
  • Aufnahmegespräche.

Müssen an den Universitäten Ergänzungsprüfungen absolviert werden, so gibt es in Graz, Leoben und Wien auch die Möglichkeit Vorstudiengänge zu besuchen um sich optimal auf die Ergänzungsprüfung vorzubereiten. Hier gibt es nähere Informationen dazu.