Wenn du alle Vorraussetzungen erfüllt hast, und die Universität dein Zulassungsansuchen bewilligt hat, kannst du dich erstmals an einer österreichischen Universität anmelden (Immatrikulation). Dafür müssen mehrere Unterlagen bei der Studienabteilung vorgelegt werden:
  • ein gültiger Reisepass bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis
  • ein Passfoto
  • der positive Zulassungsbescheid
  • diverse Formulare, die du in der Studienabteilung erhaltest.

Hast du das alles vorgelegt, so bekommst du von der Studienabteilung einen Studierendenausweis und einen Zahlschein für die Studiengebühren. Die Höhe dieser, oder die Befreiung, richtet sich nach deiner Staatsbürgerschaft. Als EWR BürgerIn bezahlst du keine Studiengebühren. Bei einer Staatsbürgerschaft aller anderen Staaten prinzipiell schon, außer die Studierenden von dort sind österreichischen Studierenden gleichgestellt. 

Wenn du die Studiengebühren einbezahlt hast, bekommst du nach einer kurzen Zeit das Studienblatt sowie einen Aufkleber für den Studierendenausweis. Damit bist du offiziell Studierender an der Universität.

Die Fortsetzung des Studiums wird durch die Einzahlung der Studiengebühren jedes Semester bestätigt. Unbedingt beachten, dass ihr die Fristen dazu nicht überseht! Die Unterlagen werden dann per Post zugeschickt.

Wenn ihr an mehreren Universitäten gemeldet seid, so müsst ihr die Studiengebühren nur einmal zahlen. Jedoch müsst ihr die Fortsetzung an den anderen Universitäten gesondert bekannt geben. Hier musst du nachweisen, dass die Studiengebühren einbezahlt worden sind (durch Studienblatt etc.).