Allgmein wird unter einer Nostrifizierung die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit einem inländischem Studium. Egal ob es ein: Bakkalaureats-, Bachelor-, Magister-, Diplom- oder Doktorratsstudium ist. Die Nostrifizierung erfolgt durch ein mit Studienangelegenheiten betrautes Organ der Universität, oder an Fachhochschulen durch das Fachhochschulkollegium. Wird der ausländische Studienabschluss als voll anerkannt so sind damit die gleichen Rechte verbunden wie mit dem gleichwertigen inländischen Abschluss. Das heißt, es ist damit die Führung des akademischen Titels, der in Österreich dafür vorgesehen ist, sowie die Ausübung des Berufes erlaubt.

Beantragt kann eine Nostrifizierung werden, wenn es notwendig ist diese durchzuführen, weil ansonsten die Ausübung des Berufes nicht möglich ist (z.B: der Beruf eines Arztes oder Anwaltes). Ansonsten obliegt die Beurteilung immer dem jeweiligen Arbeitgeber, ob er das Studium als gleichwertig ansieht. Das Ansuchen selbst kann an jeder Universität bzw. Fachhochschule werden, an der ein vergleichbares Studium angeboten wird. Es ist aber nur erlaubt, einmal an einer Universität einen Nostrifizierungsantrag zu stellen.

Benötigt wird dafür:
  • Nachweis des Abschlusses
  • Angabe zur angestrebten Tätigkeit
  • Reisepass
  • Nachweis über den Status der ausländischen Bildungseinrichtung (Universität, Hochschule etc.)
  • detaillierte Unterlagen über das ausländische Studium (durch Studienplan, Studienbuch, wissenschaftliche Arbeiten usw.)
Alle Unterlagen müssen entweder original oder in beglaubigten Abschriften vorgelegt werden (Verleihungsurkunde immer original). Alle fremdsprachigen Dokumente müssen außerdem beglaubigt übersetzt sein.

Die Kosten für die Nostrifizierung betragen derzeit 150€ und sind im Voraus zu bezahlen. Dazu kommen noch diverse Gebühren und Verwaltungsabgaben.

Es kann sein, dass der Nostrifizierung auch erst stattgegeben wird, wenn noch zusätzliche Prüfungen oder Voraussetzungen erfüllt werden. Wird der Nostrifizierung nicht stattgegeben, so kann auch das gleiche Studium in Österreich absolviert, und soweit möglich die ausländischen Zeugnisse teilweise anerkannt werden.

Zwischen Österreich und einzelnen anderen Staaten (darunter: Bosnien, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Slowenien und die päpstlichen Universitäten) gibt es bei bestimmten Studienabschlüssen vereinfachte Verfahren zur Anerkennung. Nähere Informationen erhaltest du bei der Universität, wo du den Nostrifizierungsantrag stellst.