Für Studierende die aus dem EWR-Raum stammen, sowie für all jene, die aus der Schweiz kommen ist das Studieren in Österreich ohne weiteres möglich. All diese Studierenden benötigen nur einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis. Es sind auf Grund der Niederlassungsfreiheit in der EU keine weiteren Visa nötig.
Wer aus Drittstaaten kommt und länger als drei Monate bleiben möchte, was bei einem Studium in Österreich so sein wird, muss sich bei der zuständigen Behörde, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft, anmelden. Dadurch erhaltest du eine Anmeldebescheinigung. Diese Anmeldung ist zusätzlich zur Anmeldung am Meldeamt vorzunehmen!

Du benötigst für die Anmeldung folgende Nachweise:
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis einer Krankenversicherung (durch Europäische Krankenversicherungskarte oder einer studentischen Selbstversicherung).
  • Aufnahmebestätigung der jeweiligen Bildungseinrichtung und
  • Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln.

Für den Erstantrag sind mehrere Sachen notwendig:
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • aktuelles Foto
  • Geburtsurkunde (eine Kopie)
  • gültiger Reisepass (Kopie aller Seiten, auf denen sich Sichtvermerke befinden)
  • Zulassungsbescheid der Bildungseinrichtung
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Achtung: nicht älter als sechs Monate).
  • Angabe zur Höhe und Art der Finanzierung.

Achtung: Alle Dokumente die vorgelegt werden, und nicht deutschsprachig sind, müssen in einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden!

Prinzipiell muss der Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis bereits vor der Einreise bei der zuständigen Vertretungsbehörde im Heimatland (Botschaft oder Konsulat) gestellt werden. Nur Studierende aus den USA, Japan und jene die sichtvermerksfrei nach Österreich einreisen dürfen, können den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis auch in Österreich bei der Fremdenpolizei stellen.

Bevor die Aufenthaltserlaubnis ausläuft muss sie wieder verlängert werden. Dazu ist notwendig:
  • Ein Antrag
  • Fortsetzungsbestätigung der Universität
  • Foto
  • Meldezettel
  • Kopie aller Seiten des Reisepasses die beschrieben sind
  • Nachweis über die Finanzierung des Lebensunterhaltes (durch Kontoauszug, Stipendiumsbescheid....)
  • Nachweis der Unterkunft (durch Mietvertrag und ähnliches)
  • Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung
  • Ein Studienerfolgsnachweis (16ECTS Punkte oder 8 Semesterwochenstunden im Jahr)
Der Antrag auf Verlängerung wird ebenfalls bei der zuständigen Behörde gestellt (Magistrat oder Bezirksverwaltungsbehörde).

Nähere Informationen erhaltet man auf: