In Österreich besteht für alle Personen eine Meldepflicht ihres Aufenthaltsortes. Das gilt sowohl für jene, die in Österreich wohnhaft sind, als auch für jene die hier zum Zwecke des Studiums oder zur Ausübung einer Arbeit in Österreich sind. Zuständig für die Anmeldung ist das Meldeamt (Meldeservice) des Gemeindeamtes, oder in Wien das Meldeamt (Meldeservice) des Magistrattischen Bezirksamtes. Vorzunehmen ist die Anmeldung innerhalb von drei  Werktagen!

Benötigt werden für die Anmeldung:

  • ein Lichtbildausweis
  • Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel

Unterschrieben werden muss der Meldezettel bei Hauptmietwohnungen von der Hausverwaltung; wenn du die Wohnung in Untermiete hast vom Hauptmieter; und  wenn es sich um eine Eigentumswohnung oder ein Haus handelt direkt vom Besitzer.

Wer einen Hauptwohnsitz neu anmeldet muss sich vom alten Hauptwohnsitz gleichzeitig abmelden.

Wenn du in einer Pension, einem Hotel oder einer Jugendherberge wohnst, so nimmt der jeweilige Gastgeber die Anmeldung vor. Hier musst du dich um nichts mehr kümmern.

Mehr Informationen zur Meldepflicht erhaltet man auf: