Wer wie was in Österreich arbeiten darf ist sehr kompliziert und hängt davon ab, woher eine Person stammt. Wir werden hier kurz auf die wichtigsten Unterscheidungen eingehen.
a.) Jede Tätigkeit darf von Personen der EU-15 Länder ausgeübt werden. Das sind all jene Mitgliedsländer der EU, die vor der Erweiterungsrunde im Mai 2004 Mitglied der EU waren. Natürlich müssen auch sie arbeits- und gewerberechtliche Vorschriften eingehalten werden.
b.) Stammst du aus einem EU Mitgliedsland der Mitgliedsländer die ab 2004 beigetreten sind, darf jede selbstständige Arbeit ausgeübt werden, unterliegst jedoch bei den meisten unselbstständigen Tätigkeiten den gleichen Bestimmungen wie Angehörige von Nicht-EU Mitgliedsländern. Hier gibt es derzeit noch Übergangsbestimmungen bei denen derzeit nicht absehbar ist, wann diese auslaufen.
Hier gibt es aber Ausnahmen: - Generell ausgenommene Tätigkeiten wie: Journalismus, Künstler, Forscher, Lehrpersonal an bestimmten Schulen und weitere. Die ausgenommenen Tätigkeiten werden im Ausländerbeschäftigungsgesetz genannt.
- Pflegekräfte ab Pflegestufe 3
- Personen die seit einem Jahr zum Arbeitsmarkt zugelassen sind
- Familienangehörige von zugelassenen Arbeitskräften
c.) Stammst du aus einem so genannten Drittstaat, so unterliegst du dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, das heißt du benötigst für eine jede unselbstständige Erwerbstätigkeit eine Beschäftigungsbewilligung. Auch der Zugang zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit kann erschwert werden. Normalerweise werden hier auch all jene Nachweise gefordert, die ein Österreicher in deinem Herkunftsstaat nachweisen müssen.
Nähere Informationen zu diesem Thema gibt es bei: