Unter einer unselbstständigen Arbeit versteht man eine Tätigkeit, in der der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber Weisungsgebunden ist und dem Arbeitgeber seine Arbeitszeit vertraglich schuldet. Wenn du dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegst, so benötigst du besondere Bewilligungen um einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in Österreich nachgehen zu können. Das kann sein:

  • Eine Beschäftigungsbewilligung. Diese muss vom Arbeitgeber beantragt werden und gilt nur für diesen Arbeitgeber. Die Geltungsdauer ist bis zu einem Jahr.
  • Eine Arbeitserlaubnis. Diese erhaltest du nach einem Jahr Beschäftigung und sie gilt für das gesamte Bundesland.
  • Ein Befreiungsschein. Den erhält man nach fünf Jahren Beschäftigung und gilt bundesweit.

Seit dem Fremdenrechtspaket von 2005 sind für eine Arbeitserlaubnis und einen Befreiungsschein eine Niederlassungsbewilligung Vorraussetzung. Diese bekommen Studierende aber nicht.

Beschäftigungsbewilligungen unterliegen einer Gesamtquote von nichtösterreichischen Beschäftigten. Dadurch werden solche Anträge sehr häufig abgelehnt.

Eine EU-Richtlinie, die in Österreich umgesetzt wurde, sichert Studierenden zumindest 10 Wochenstunden Arbeit zu. Dadurch ist in Österreich jedoch die Praxis entstanden, dass fast nur für geringfügige Beschäftigungen Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden. Saisonbewilligungen, wie sie in der Gastronomie üblich sind und die max. sechs Monate erteilt werden können, dürfen an Studierende überhaupt nur drei Monate lang erteilt werden.

Leider ist es auch so, dass die zugelassenen Quoten ständig überschritten werden. So kommt es sehr oft vor, dass bereits erteilte Beschäftigungsbewilligungen nicht mehr verlängert werden. Gegen eine Ablehnung kann berufen werden, jedoch nur vom Arbeitnehmer nicht vom Arbeitnehmer.

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