Die Unterscheidung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit liegt in der Art der Ausübung. Bei der
unselbstständigen Erwerbstätigkeit schuldet man dem Arbeitgeber seine Arbeitszeit und ist weisungsgebunden. Arbeitet man jedoch selbstständig, so schuldet man dem Auftraggeber ein "Werk". Hier liegt das Risiko bei dir darin, dass du das Werk auch richtig berechnest. Brauchst du recht lange für das "Werk", verringert sich der Verdienst pro Zeit. Sonstige Unterscheidungsmerkmale zur unselbständigen Erwerbstätigkeit sind:
- die Nutzung eigener Betriebsmittel
- die Erbringung der angebotenen Leistung an mehrere Auftraggeber
- die Möglichkeit weitere Personen zu beschäftigen.
Idealerweise wird eine selbstständige Arbeit mit einem Gewerbeschein ausgeübt. Arbeitest du nur als "neuer Selbstständiger" über einen "Werkvertrag" so trägst du das Risiko, dass bei einer späteren Überprüfung durch die Sozialversicherung der Sozialversicherungsträger auf "
Freier Dienstvertrag" entscheiden, was wieder zur Folge hat, dass der Beschäftigungsbewilligungspflicht unterliegst. Das kann nachträglich Probleme mit der Fremdenpolizei ergeben.
Auch muss beachtet werden, dass nicht eine jede Tätigkeit in Form eines
Werkvertrages ausgeübt werden kann. Sind zum Beispiel Anwesenheit zu bestimmten Arbeitszeiten eine Voraussetzung oder werden Betriebsmittel vom Auftraggeber bereitgestellt, so weist das auf einen Dienstvertrag (Unterscheidung:
Echter und
Freier) hin. Im Zweifelsfall hat immer der Sozialversicherungsträger das letzte Wort und kann dir unter umständen Probleme mit der Fremdenpolizei bereiten! Deswegen immer im Voraus informieren.
Mehr Informationen bekommst du auf: