Die Hausverwalter haben dafür zu Sorgen, dass es einen höchstens 10 Jahre alten Energieausweis des Gebäudes gibt. Dieser muss auf Verlangen jedem Wohnungseigentümer vorgelegt-, oder gegen Ersatz der Kopierkosten ausgehändigt werden. Die Verwalterpflichten wurde im Mietrechtsgesetz um diese neue Regelung ergänzt. Die Erstellungskosten sind als Verwaltpflicht auch als Verwaltungskosten zu qualifizieren und deswegen von den Mietern über den Aufteilungsschlüssel zu tragen. Die neue Regelung tritt rückwirkend für den 1.1.2009 in Kraft.

Durch einstimmige Vereinbarungen oder Mehrheitsbeschlüssen kann der Vewalter von dieser Pflicht entbunden werden.

Positiv an dieser neuen Regelung ist es, dass die Verwalter klare Richtlinien für die Einholung von Energieausweisen haben. Bis jetzt war für die Erstellung eines Energieausweises auf Gemeinschaftskosten die Zustimmung von allen Wohnungseigentümern erforderlich.