Mit 1. April tritt die neue Wohnrechtsnovelle 2009 in Kraft, die der Nationalrat am 11.3 beschlossen hat. Es wurden einige Regelungen getroffen, die für den Mieterschutz positiv zu sehen sind. Neu geregelt wurden folgende Punkte:
Darüber hinaus wurde mit der Novelle eine "
Anpassung der Geltungsdauer der Vorsorgevollmacht im Wohnungseigentum" sowie eine
"Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Heizkostenabrechnung im Außerstreitverfahren" beschlossen.