Wenn man sich in seinem Recht bei Mietangelegenheiten wie beim Mietzins oder bei den Betriebskosten hintergangen fühlt, so kann man zur Durchsetzung seiner Rechte nur an das Bezirksgericht wenden. Es gibt jedoch auch Gemeinden in Österreich, die für solche Fragen eigene Schlichtungsstellen eingerichtet haben. Diese sind:
- Wien
- Innsbruck
- Graz
- Linz
- Klagenfurt
- Leoben
- Neunkirchen
- Stockerau
- Salzburg
- Mürzzuschlag
- St. Pölten
Verfahren vor Schlichtungsstellen sind kostenlos und deswegen für den Mieterschutz besonders begrüßenswert. Leider gibt es bis jetzt nur die oben genannten Schlichtungsstellen. Die Entscheidung einer Schlichtungsstelle ist wie die eines Gerichtes rechtswirksam, wenn keine andere Partei zum Bezirksgericht geht.
Wenn ein Antrag gestellt wurde, so beginnt das Verfahren.
Wie das ganze vor sich geht erfährt man bei der jeweils zuständigen Schlichtungsstelle.
In Österreich gibt es auch eine Reihe von Mietrechtsorganisationen, an die man sich wenden kann, bevor man zur Schlichtungsstelle oder dem Bezirksgericht geht. Diese helfen auch bei der Antragsstellung. Mitgliedschaften in solchen Organisationen sind kostenpflichtig, können jedoch auch viel Geld und Zeit sparen, wenn man Abrechnungen überprüfen lässt oder nicht gleich zur Schlichtungsstelle oder dem Bezirksgericht geht.