Naben dem
Außerstreitverfahren gibt es auch das reguläre Zivilverfahren für alle Zivilrechtsangelegenheiten. Zuständig dafür sind auch die Bezirksgerichte. Übergeordnete Instanzen sind die: Landesgericht - Oberlandesgerichte - Oberster Gerichtshof. Derzeit gibt es in Österreich 141 Bezirksgerichte sowie 16 Landesgerichte und vier Oberlandesgerichte. In erster Instanz sind die Bezirksgerichte zuständig, außer die Wertgrenze übersteigt 10.000€, dann sind die Landesgerichte Erstinstanzlich zuständig.
Zuständig ist normalerweise jenes Gericht, in desem Sprengel sich der Wohnsitz des Beklagten befindet. Es kann jedoch auch, wenn dem nicht Vorschriften entgegenstehen, ein Gerichtsort frei gewählt werden. Daneben gibt es auch noch besondere Gerichtsstände wenn es sich um Streitigkeiten um bspw. unbewegliches Gut oder Erbschaften handelt.
Beendet werden Zivilverfahren durch:- Ruhen
- ein Gerichtlicher Vergleich
- Urteil im Namen der Republik
Die unterlegene Partei muss der Streitpartei sämtliche Kosten ersetzen, die für das Verfahren notwendig waren.
Bei Mietrechtsangelegenheiten sind im Regelfall
Außerstreitverfahren vorgesehen. Sollte ein Zivilverfahren notwendig sein, so sollte man sich vorher über die Erfolgsaussichten einer Klage informieren, da ansonsten viel Kosten auf einen zukommen können.