Unfallversicherungsschutz für Studierende
- By Martin Zinkner
- Veröffentlicht 23.06.09
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Für alle Studierende an einer österreichischen Universität die aus Österreich kommen, oder die aus einem Land kommen mit dem Österreich ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen hat, besteht eine gesetzliche Unfallversicherung durch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz. Diese Unfallversicherung bezieht sich auf alle unfälle die irgendwie mit dem Studium zusammenhängen. Das betrifft schon den Weg zur Universität, einen Unfall an der Universität oder auch eine Tätigkeit z.B. bei der ÖH. Geschieht ein Unfall in einem solchen Rahmen muss eine Unfallmeldung an die Universitätsdirektion gerichtet werden.
Dafür muss man als Studierender selbst nichts machen. Also es muss kein Antrag gestellt werden und natürlich muss auch kein Beitrag gezahlt werden.
Und sie gilt natürlich für alle Studierenden unabhängig vom Alter oder dem Bezug einer Familienbeihilfe u.ä. Verlängert wird die Unfallversicherung immer automatisch zusammen mit der Meldung zur Fortsetzung des Studiums.