Verpflichtende Studieneingangsphase:
Alle Studien die über keine Zulassungsregelung verfügen (so wie z.B. Medizin) müssen die Universitäten ab dem Studienjahr 2011/12 eine Studieneingangsphase einführen. Die Dauer darf selbst festgelegt werden, muss aber mindestens ein halbes- und maximal zwei Semester lang sein. Nur wer alle Prüfungen positiv absolviert darf weiter studieren. Aber auch hier ist, wie üblich bei Prüfungen, ein dreimaliges wiederholen der Prüfungen erlaubt.

Umstellung aller Studien auf Bachelor/Master:
Derzeit gibt es noch Ausnahmen bei Lehramtsstudien oder Medizin. Auch diese sollen jetzt umgestellt werden. Das heißt jedoch nicht, dass man schon mit einem Bachelor Abschluss in Medizin als Arzt arbeiten kann. Auch hier ist wie bisher ein sechsjähriges Studium möglich. Auch der Doktorgrad als Abschluss bleibt der Medizin erhalten.

Gleichbehandlung von Männern und Frauen:
Eine 40 Prozent Regelung für sämtliche Unigremien (Uni-Rat, Senat) wird eingeführt. Die an den Universitäten angesiedelten Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen überwacht die Zusammensetzung der Gremine und kann gegen die Zusammensetzung Einspruch erheben, aber auch Ausnahmen beschließen.

Qualitative Zugangsbedingungen zu den Universitäten:
Zu den Master- und PhD-Studien sollen Universitäten diese Bedingungen festlegen können. Es muss jedoch auch einen garantierten Master-Anschluss geben ohne Zugangsbedingungen. Erfreulich für besonders begabte Studierende: diese sollen direkt nach dem Bachelor die Möglichkeit bekommen können ein Doktorats- bzw. PhD-Studium anschließen zu können.

Neuzusammensetzung des Senates:
Bisher konnte der Senat 12-24 Mitglieder haben. Das fällt. Künftig muss der Senat 18 oder 26 Mitglieder haben. Zusammengesetzt ist er aus 50% Professoren, 1 Mitglied des allgemeinen Universitätspersonals und der Rest 50%/50% Studierende und akademischer Mittelbau. Das heißt bei 18 Mitgliedern: 9/1/4/4/ und bei 26 13/1/6/6. Bisher hatten die Professoren 50% der Mitglieder + einem Mitglied.

Neubestimmung bei der Rektorswahl:
Bisher wurde der Rektorsposten vom Senat ausgeschrieben, das übernimmt jetzt der Uni-Rat. Eine so genannte "Findungskommission" aus den Vorsitzenden des Rats und Senats besteht erarbeitet einen Dreier-Vorschlag, der aber vom Uni-Rat begründet geändert werden kann. Amtierende Rektoren können jetzt neu mit einer Mehrheit von je 2/3 des Rates und Senats ohne Dreiervorschlag wiederbestellt werden. Gibt es so eine Mehrheit nicht, so muss der derzeitige Amtsinhaber in den Dreiervorschlag aufgenommen werden.

Zusammensetzung des Uni-Rats:
Weiterhin wird die Hälfte des Rats von der Regierung beschickt. Ehemalige Politiker oder Parteifunktionäre müssen weiterhin vier Jahre warten bis sie Uni-Rat werden können ("Sperrklausel"). Neu ist das Betriebsräte im Rat ein Stimmrecht erhalten, wenn es um Punkte geht die sie betreffen.

Die Leitung von Organisationseinheiten:
Bisher durften nur Professoren eine solche Leitung übernehmen. Laut dem Neuen UG soll eine solche Leitung auch ein so genannter Uni-Lehrer (Mittelbau) übernehmen können.

Ersatz der Studiengebühren:
Von 2009-2013 erhalten die Universitäten als Ersatz für die im letzten Jahr abgeschaffenen Studiengebühren jährlich 157 Millionen Euro. Aufgeteilt wird dieses Geld einen speziellen Verteilungsschlüssel aufgrund der prüfungsaktiven Studenten. Ab 2014 soll der Schlüssel der jeweiligen veränderten Studentenzahl angepasst werden.

Gestaltungsvereinbarung beim Uni-Budget:
Künftig der Wissenschaftsminister 2% des Uni-Budgets einbehalten dürfen damit er es je nach Bedarf zur Gestaltung laut Wissenschaftsministeriums an die Universitäten weitergeben kann. Z.B: zur Initiierung von neuen wissenschaftlichen Entwicklungen oder um das Betreuungsverhältnis Professoren/Studierende verbessern zu können.

Einführung von befristeten Professuren:
Den Universitäten soll die Möglichkeit gegeben werden, einmal 20% der an der Universität habilitierten zu befristeten Professuren aufzuwerten. Die Laufzeit dieser befristeten Professuren soll bis zu fünf Jahre betragen. Auch bei der Habilitation selbst gibt es Neuerungen: Zusätzlich zum bisherigen Nachweis muss eine mehrjährige Lehrtätigkeit im qualifizierten Bereich nachgewiesen werden.