Wie help.orf.at am 15.09.2009 berichtet hat, werden in 8 von 10 Fällen von Maklern an Mietern zu hohe Forderungen gestellt. Dabei werden sehr häufig vor allem 2 Tricks angewandt, um den zukünftigen Mietern überhöhte Forderungen zu stellen.
Der erste Trick ist die Berechnung der Vermittlungsprovision. Die Provision wird folgerndermaßen ermittelt (Bsp. wenn Mietvertrag länger bis zu 5 Jahre läuft):
3*Nettomiete + 20% Mehrwertsteuer.
Häufig wird sie aber folgendermaßen ermittelt:
3*Bruttomiete + 20% Mehrwertsteuer.
Bei der Bruttomiete sind schon 10% Mehrwertsteuer enthalten, die so der Makler zusätzlich behalten kann.
Der zweite Trick ist die Verrechnung einer Mietvertragsabschlussgebühr. Das ist jedoch verboten, da der Abschluss eines Mietvertrages bei mietengeschützten Wohnungen unter die normale Verwaltungstätigkeit fällt. Das heißt, diese Tätigkeit wird schon über die Bezahlung der laufenden Betriebskosten gedeckt.
Wurden Kosten zuviel verrechnet rät die Mietervereinigung unbedingt zu einer Rückforderung. Eine Rückforderung ist lauf Mietrechtsgesetz bis zu 10 Jahre später möglich.
Auch wenn das Suchen einer Wohnung lange und mühsam sein kann und man sicherlich froh ist wenn man endlich eine hat, so sollte man schon aufpassen, dass man Maklern nicht mehr Geld zahlt als man ohnehin muss. Denn besonders Studierende brauchen ja für ihr Studienleben einen jeden Cent :)