Wer in Österreich einen Führerschein erwerben möchte, muss einen Führerscheinantrag stellen. Dieser kann nur bei einer Fahrschule eingereicht werden. Bei welcher Fahrschule man das macht bleibt einem selbst überlassen. Ausgestellt wird der Führerschein von jener Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich die Fahrschule befindet.

Für einen jeden Führerschein braucht man ein Mindestalter. Um mit der Ausbildung zum Führerschein zu beginnen muss man aber nicht bis zum Erreichen des Alters warten, sondern kann schon bis zu 6 Monate früher damit beginnen.

Die Schritte bis zum Führerschein:

  • Antragstellung in der Fahrschule. Daten werden direkt in das Führerscheinregister eingetragen
  • Fahrausbildung (theoretisch und praktisch)
  • Erstellung eines ärztlichen Gutachtens, dass man zum Lenken eines Fahrzeuges in der Lage ist (je nach Führerscheinklasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen).
  • Absolvierung eines Kurses über lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Die Fahrausbildung endet vorerst mit der erfolgreichen Absolvierung der praktischen Fahrprüfung. Wurde diese erfolgreich absolviert so erhält man vom Fahrprüfer einen vorläufigen Führerschein (ist nur 4 Wochen lang im Inland zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig) und einen Zahlschein für die Begleichung der Verfahrenskosten.

Wenn die Verfahrenskosten bezahlt sind wird der Führerschein bei der Österreichischen Staatsdruckerei hergestellt. Innerhalb von 5-10 Tagen wird dann der Führerschein an die angegebene Adresse zugestellt. Wünscht man eine Expressherstellung (Achtung: teurer!) so sollte man den Führerschein nach ungefähr 2 Tagen (nachdem die Verfahrenskosten am Konto gutgeschrieben wurde) erhalten.