Früher war in Österreich die Fahrausbildung recht strikt geregelt. Man musste mindestens 18 Jahre alt sein und eine gewisse Anzahl von Fahrstunden und theoretischen Einheiten absolvieren. Wer sich nach den Fahrstunden noch unsicher fühlte konnte welche dazukaufen. Wer weniger benötigt hätte hatte Pech.
Jetzt sieht das ganze so aus, das es unterschiedliche Möglichkeiten gibt:
In Österreich ist es nicht vorgesehen, dass die praktische und/oder theoretische Ausbildung gänzlich ohne Fahrschule absolviert wird.
Um überhaupt zur Fahrausbildung zugelassen zu werden, sind mehrere Kriterien vorausgesetzt:
Wo man die Fahrausbildung macht ist egal. Es muss nur bei einer Fahrschule in Österreich sein. Von der jeweiligen Fahrschule wird auch der Führerscheinantrag gestellt.
Neu ist auch, dass man den Führerschein in jedem EU-Mitgliedsland machen darf, in dem man sich im letzten Jahr für mindestens 185 Tage aufgehalten hat, oder wo man beabsichtigt sich für die nächsten 185 Tage aufzuhalten.
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