Der Probeführerschein
- By Martin Zinkner
- Veröffentlicht 25.09.09
- Neben dem Studium
-
Bewertung:
Unbewertet
Wer früher seine Fahrprüfung bestanden hat, bekam seinen Führerschein ohne Einschränkungen ausgestellt. Sein ein paar Jahren ist das aber nicht mehr so. Jetzt ist jeder erworbene Führerschein in Österreich in sämtlichen Klassen (außer die Klasse F) ein Probeführerschein. Das heißt, innerhalb dieser Probezeit gelten verschärfte Bestimmungen. Achtung: bei L17 hat man sogar bis zu drei Jahre Probezeit. Das heißt bis maximal zum Erreichen des 20. Lebensjahres.
Was ist jetzt in der Probezeit anders?
Zunächst gilt einmal ein 0,1 Promillegrenze, statt der 0,5 Grenze. Alkoholdelikte werden auch sehr streng geahndet. Wer gegen diese Promillegrenze verstößt, oder ein anderes Verkehrsstrafdelikt begeht, kann von der zuständigen Behörde zu einer Nachschulung geschickt werden. Ob das geschieht liegt ganz im Ermessen der Behörde.
Wurde eine Nachschulung angeordnet, so verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr. Diese Verlängerung wird auch in den Führerschein eingetragen. Achtung: Wenn innerhalb der dritten Probezeit ein neuerlich Verstoß vorliegt, wird zur Feststellung der Führerscheintauglichkeit ein Gutachten des Amtsarztes erstellt und eine verkehrspsychologische Untersuchung durchgeführt!
Im Ausland hat man ansonsten übrigens keine Einschränkungen. Man muss die Verkehrsgesetze des jeweiligen Landes halten.
Auch wichtig zu wissen: Wer im Ausland seinen Führerschein gemacht hat und dann seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt, ist auch an die Probezeit gebunden. Das heißt, ab Erteilung des Führerscheines gilt eine zweijährige Probezeit in Österreich!