Seit dem 1.1.2003 gibt es in Österreich die so genannte Mehrphasenausbildung bei der Führerscheinausbildung zu den Klassen A und B. Das bedeutet, dass während des ersten Jahres der Probeführerscheinzeit maximal 3 Fortbildungen besucht werden müssen. Das geschieht unabhängig vom Alter des jeweiligen Fahranfängers.
Bei der Klasse B sollte das ganze so aussehen:
Wurde die Klasse B in zusammen mit der L17 Ausbildung erworben, so sollte das Fahrsicherheitstraining inkl. Verkehrspsychologischem Teil nach 3-9 Monaten absolviert werden und eine Perfektionsfahr nach 6-12 Monaten.
Bei der Klasse A sieht es folgendermaßen aus:
Achtung: Wenn beide Führerscheinklassen erworben werden, so müssen auch für beide Klassen die einzelnen Punkte absolviert werden.
Achtung: Wenn die Weiterbildungen dieser Mehrphasenausbildung nicht fristgerecht gemacht werden, so kann der Führerschein entzogen werden. Ausnahmen gibt es hier nur in schwerwiegenden Fällen wie eine schwere Erkrankung oder auch Schwangerschaft. Deshalb nicht zu lange aufschieben, damit es nicht zu Problemen kommt :)