Das neue Studienjahr hat mit einer Vielzahl an Änderungen gestartet. Hier ein kleiner Überblick:
Neuer Kollektivvertrag:
Für die rund 30.000 Beschäftigten an den österreichischen Universitäten ist mit dem 1.10.2009 ein neuer Kollektivvertrag in Kraft getreten.
Senate müssen neu gewählt werden:
Durch das neue Universitätsgesetz (UG) müssen hat sich die Höhe der Senatsmitglieder geändert. Waren nach altem UG 12-24 Mitglieder möglich, so sind es jetzt entweder 18 oder 26. Auch die Zusammensetzung des Senats (Professoren, Mittelbau, Studierende) hat sich geändert. Es gibt keine Mehrheit mehr für die Professoren.
Frauenquote:
Um mehr Frauen in leitenden Positionen zu haben, wurde eine 40% Quote bei den Wahlvorschlägen zu den Unigremien beschlossen.
Zugangsbeschränkungen:
Die Möglichkeit des UG für Zugangsbeschränkungen bei Master- und Doktorratsprogrammen wurden im neuen Studienjahr schon von ein paar Universitäten aufgegriffen. So hat die WU für mehrere Masterstudien Voraussetzungen beschlossen, die jetzt Studierende erstmals erfüllen müssen.
Doktoratsstudien:
Im letzten Semester konnte man das letzte Mal das klassische viersemestrige Doktorat einschreiben. Das neue Doktorat dauert, so wie in Europa üblich, in Zukunft sechs Semester. Es soll auch mehr an Forschung orientiert sein. Wie das jeweilige Doktorat jedoch inhaltlich ausgestaltet ist, entscheidet die jeweilige Universität für sich.
Beim Doktor gibt es auch eine neue Regelung für besonders begabte Studierende: wer besonders begabt ist, kann direkt nach dem Bachelor ein PhD- oder Doktoratsstudium absolvieren.
Fachhochschulen erhalten mehr Geld:
Sehr erfreut sind sicherlich die Fachhochschulen. Erstmals seit 1994 wurde die Bundesförderung pro Studienplatz erhöht. Diese steigt durchschnittlich um 13,4%.
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