Im Dezember hat man zwar meistens eher Weihnachten im Kopf und ist im Stress um die letzten Geschenke noch zu kaufen, aber trotzdem sollte man gewisse Fristen nicht vergessen. Eine wichtige Frist betrifft die Studienbeihilfe.
Am 15.12 endet jährlich die Möglichkeit um im laufenden Semester auf Zuerkennung der Studienbeihilfe anzusuchen. Das bedeutet, alle die bis zu diesem Tag einen Antrag einreichen erhalten für das laufende Semester, bei Zuerkennung, für alle Monate (ab September) die Studienbeihilfe. Natürlich kann man auch später einen Antrag stellen, aber dann bekommt man nur, bei Zuerkennung, ab dem Datum Studienbeihilfe wo der Antrag gestellt wurde.
Oft stellen viele Studierende keinen Antrag, weil sie denken, dass sie sowieso keine Chance haben etwas zu erhalten. Aber die Chance einen Antrag zu stellen sollte man schon nutzen, denn mehr als abgelehnt kann er nicht werden. Und so kompliziert ist das Ganze nicht. Also bis zum Dienstag ist noch Zeit. Antrag von der Homepage der Stipendienstelle (www.stipendium.at) und los geht’s.