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Erwerb des Führerscheines beim Vorliegen einer körperlichen Behinderung
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Martin Zinkner
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By Martin Zinkner
Veröffentlicht am 05.01.10
 
Auch für Personen mit einer Behinderung ist der Erwerb eines Führerscheines grundsätzlich möglich. Dazu müssen jedoch mehrere Hürden genommen werden die wir hier näher erklären:

Auch für Personen mit einer Behinderung ist der Erwerb eines Führerscheines grundsätzlich möglich. Dazu müssen jedoch mehrere Hürden genommen werden die wir hier näher erklären:

Gesundheitliche Eignung:
Ob man rein gesundheitlich dazu in der Lage ist ein Kraftfahrzeug zu lenken wird mittels einer Ärztlichen Untersuchung getestet. Vor allem Seh- und Hörvermögen stehen hier im Vordergrund. Durchgeführt wird diese Untersuchung von einem Sachverständigen Arzt. Ermittelt dieser beim Gutachten ein „nicht geeignet“ so wird als nächste Instanz der Amtsarzt hinzugezogen.

Gesundheitliche Eignung bei körperlicher Behinderung:
Liegt eine körperliche Behinderung vor, so muss der Amtsarzt zusammen mit einem Techniker entscheiden, ob mittels Zusatzeinrichtungen im Kraftfahrzeug das Lenken des Fahrzeuges möglich ist. Ermittelt der Amtsarzt einen schlechten Befund so heißt das nicht unbedingt dass man gar kein Kraftfahrzeug lenken darf. Es gibt eventuell auch noch die Möglichkeit einen Führerschein mit Einschränkungen zu erwerben.

Einschränkungen beim Führerschein:
Diese Einschränkungen können mehrere Voraussetzungen für das Lenken eines Kraftfahrzeuges bedeuten. Es gibt auch die Unterscheidung von „bedingt geeignet“ und „beschränkt geeignet“.

Bei einer bedingten Eignung kann folgendes notwendig sein:

  • Laufende ärztliche Kontrolluntersuchungen
  • Verwendung von Körperersatzstücken oder anderer Behelfe
  • Das Fahrzeug muss bestimmte Merkmale aufweisen

Es darf dann jedoch ein jedes Fahrzeug gelenkt werden, dass diese Merkmale aufweist!

Bei „beschränkt geeignet“ bedeutet es, dass man nur ein bestimmtes Fahrzeug lenken darf. Das heißt jenes Fahrzeug, dass auf die Bedürfnisse und Anfordernisse umgebaut worden ist. In einem solchen Fall werden die Fahrgestellnummer sowie das Kennzeichen in den Führerschein eingetragen.

Mögliche Beihilfe für den Erwerb des Führerscheines:
Da das ganze natürlich auch mehr kostet, gibt es die Möglichkeit einen Zuschuss für den Erwerb des Führerscheines zu erhalten. Dieser wird gewährt, wenn das Fahrzeug notwendig ist um seinen Arbeitsplatz zu erreichen und es nicht möglich oder unzumutbar ist den Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Angesucht kann darum beim Bundessozialamt werden. Es werden maximal 50% der Kosten für den Erwerb der Lenkerberechtigung zugeschossen.