Es kann leider schon einmal passieren, dass man während des Urlaubs krank wird. Das alleine ist zwar schon ärgerlich, kann aber auch noch einiges an Geld kosten falls man keine Europäische Krankenversicherungskarte oder einen Urlaubskrankenschein hat.

Europäische Krankenversicherungskarte:
Keine Angst, man muss sich keine neue Versicherungskarte ausstellen lassen. Die österreichische e-card gilt in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweiz als Europäische Krankenversicherungskarte. Sie kann bei Inanspruchnahme eines ausländischen Leistungsträgers direkt vorgelegt werden. Wer sich seine e-card schon mal auf der Rückseite angesehen hat wird sehen, dass diese als Europäische Krankenversicherungskarte ausgestaltet ist.

Reisen außerhalb des EWR:
Wer außerhalb des EWR verreisen möchte muss sich eine bilaterale Anspruchsbescheinigung ausstellen lassen. Diese wird entweder vom jeweiligen Arbeitgeber oder dem zuständigen Sozialversicherungsträger ausgestellt. Falls man in ein Land reist das mit Österreich kein Abkommen über die soziale Sicherheit abgeschlossen hat müssen die Kosten für die Behandlung vor Ort aus eigener Tasche bezahlt werden. Wenn man die Rechnung jedoch in Österreich seinem Versicherungsträger vorweist, wird jener Betrag erstattet, den der Versicherungsträger für die gleiche Behandlung im Inland bezahlt hätte.