Reisen ins EU-Ausland sind ja heute recht einfach geworden. Zu einem großen Teil gibt es ja nicht einmal mehr Grenzkontrollen und eine einheitliche Währung. Auch bei Krankheiten ist vieles einfacher geworden. So ist die österreichische e-card als Europäische Krankenversicherungskarte im Ausland anerkannt. Auch in den Ländern des EWR und in der Schweiz gilt sie. Deshalb sollte man diese Karte immer bei sich führen.
Für Länder mit denen Österreich kein Abkommen hat gibt es teilweise ein Sozialversicherungsabkommen. Bei einem Urlaub in ein solches Land muss man sich vor Antritt des Urlaubs einen Urlaubskrankenschein von seinem Krankenversicherungsträger ausstellen lassen. Bei Bedarf erhält man damit im Ausland einen nationalen Krankenschein mit dem man ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen kann.
Macht man einen Urlaub in ein Land mit dem Österreich kein Abkommen hat so muss man die Arztkosten selbst bezahlen. Hier sollte man sich dann jedoch eine Rechnung ausstellen lassen mit der man bei der Rückkehr nach Österreich einen Großteil der Kosten rückerstattet bekommt. Bei einem berechtigten Eingriff in einem Krankenhaus bekommt man ebenfalls einen Kostenersatz. Die Arzt- oder Krankenhauskosten werden jedoch nie zur Gänze gedeckt. Auch etwaige Bergekosten oder Kosten für eine Überstellung nach Österreich müssen im Regelfall von einem selbst getragen werden. Deshalb sollte man sich auf alle Fälle den Abschluss einer Reiseversicherung überlegen.
Wer besonders schwer erkrankt sollte auf alle Fälle die nächste österreichische Vertretungsbehörde informieren. Diese hilft nach ihren Möglichkeiten weiter.
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