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Was tun bei Verlust des Reisedokuments im Ausland?
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Martin Zinkner
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By Martin Zinkner
Veröffentlicht am 18.01.10
 
Ein Reisepass oder ein Personalausweis ist schnell verschwunden. Besonders der Personalausweis wird ja sehr gerne gleich in der Brieftasche aufbewahrt. Wird dann diese gestohlen oder man verliert sie ist gleich auch der Personalausweis weg.  Deshalb ist es sicherlich besser man bewahrt das jeweilige Reisedokument in einem Hotelsafe auf. Generell muss man sich im Ausland immer ausweisen können. Spätestens bei der Rückreise oder bei einer Kontrolle im Ausland kann man Probleme bekommen wenn man kein gültiges Reisedokument mit sich führt.

Ein Reisepass oder ein Personalausweis ist schnell verschwunden. Besonders der Personalausweis wird ja sehr gerne gleich in der Brieftasche aufbewahrt. Wird dann diese gestohlen oder man verliert sie ist gleich auch der Personalausweis weg.  Deshalb ist es sicherlich besser man bewahrt das jeweilige Reisedokument in einem Hotelsafe auf. Generell muss man sich im Ausland immer ausweisen können. Spätestens bei der Rückreise oder bei einer Kontrolle im Ausland kann man Probleme bekommen wenn man kein gültiges Reisedokument mit sich führt.

Ist einem das Reisedokument abhanden gekommen ist deshalb der Weg zu einer österreichischen Vertretungsbehörde zu machen. Aber Achtung: diese muss eine Passbefugnis haben. Das sind nur Botschaften und Berufskonsulate. Vorher muss man den Verlust bei der örtlichen Polizeidienststelle anzeigen. Mit der Anzeige kann man sich dann einen so genannten „Notpass“ ausstellen lassen. Aber Achtung: Auch beim Notpass muss man mit den gleichen Kosten wie für einen regulären Reisepass rechnen, jedoch ist er nur für einen eingegrenzten Zeitraum gültig.

Wenn man wieder zurück in Österreich ist muss man bei einem Diebstahl des Reisepasses oder des Personalausweises nochmal eine Anzeige bei der örtlichen Polizei machen. Mit dieser kann man sich dann bei der zuständigen Passbehörde ein neues Reisedokument ausstellen lassen. Hat man das Reisedokument nur verloren so genügt auch die Angabe das man den Reisepass oder den Personalausweis nur verloren hat.