Beim Verreisen unter 18. Jahren oder wenn man mit Minderjährigen verreist, muss man spezielle Dinge beachten die in diesem Artikel etwas erläutert werden.

Unter 18. darf man nicht so einfach verreisen wie als Volljähriger. Auch wenn man schon14. Jahre alt ist, somit nach österreichischem Gesetz ein mündiger Minderjähriger, haben die Eltern das Recht den Aufenthaltsort für euch zu bestimmten. Sie dürfen auch Reisedokumente wie den Reisepass oder den Personalausweis einbehalten damit ihr nicht einfach so ohne ihre Zustimmung verreisen könnt. Aber 14. ist es prinzipiell möglich eine Reise selbst zu buchen wenn man über ein Einkommen (wie es auch die Lehrlingsentschädigung ist) verfügt. Die Kosten für die Reise dürfen dann jedoch nicht eure Mittel übersteigen. Oft fragen die Reiseveranstalter jedoch nach einer Zustimmungserklärung der Eltern wenn ihr unter 18. seid und eine Reise buchen wollt. Ab 18. darf man dann all das sowieso von sich aus machen, haftet aber auch persönlich.

Das Übernachten in Hotels und auf Campingplätzen ist auch etwas kompliziert wenn man unter 18. ist. Nachdem es in Österreich 9 Jugendschutzgesetze gibt, haben die Bundesländer auch unterschiedliche Regelungen. Ist es beispielsweise in Wien erlaubt so muss in Tirol bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eine Aufsichtsperson über 18. Dabei sein. Deshalb rechtzeitig vor einer Nächtigung in einem Bundesland informieren.

Wer im Ausland ist sollte sich auf alle Fälle über die dortigen Jugendschutzgesetze informieren. Wer unter 18. ist und allein im Ausland sollte auf alle Fälle eine Einverständniserklärung seiner Eltern mit haben. Weitere Informationen zu diesem Thema kann man bei der jeweiligen Botschaft des Urlaubslandes beziehen.