Das Studium der Rechtswissenschaften ist allgemein unter dem Namen Jus besser bekannt. Dieses Studium bildet die Basis dafür um später einen juristischen Beruf (Rechtsanwalt, Richter usw.) ausüben zu können.
Um einen solchen Beruf ausüben zu können ist die Ausbildung in mehreren wesentlichen Bereichen notwendig. Deshalb erfolgt die Ausbildung in folgenden Bereichen:
Universaljuristische Bildung: hier werden grundlegende Kenntnisse im rechtlichen Bereich sowie eine umfassende Methodenlehre gelehrt. Wesentliches Ziel ist es, Methoden und Wissen sachgerecht anwenden zu können. Dadurch sollen die späteren AbsolventInnen dazu befähigt sein später in juristischen Berufen tätig sein zu können; oder in Berufen in denen juristische Kenntnisse erforderlich und erwünscht sind.
Training von Schlüsselkompetenzen und sozialen Kompetenzen: im Rechtsbereich ist bspw. Argumentation, der richtige Ausdruck oder das das richtige Auftreten ein wesentlicher Bestandteil des Berufsbildes. Deshalb sollen im Studium auch solche Kompetenzen geschult werden. Auch ökonomisches Grundwissen und Kompetenzen sind unverzichtbar.
Um all das Lehren zu können, wird sehr stark fächerübergreifend gelehrt. Detailwissen wird nicht angehäuft. Die Studierenden sollen sich vorwiegend die Fähigkeit aneignen Detailwissen schnell selbst zu erarbeiten.
Die AbsolventInnen haben eine Reihe von Berufsfeldern in denen sie arbeiten können. Das sind natürlich zunächst einmal sämtliche Berufe für die das rechtswissenschaftliche Studium eine Voraussetzung ist: Rechtsanwalt, Notar, Richter usw. Auch in vielen weiteren Berufsfeldern werden oftmals juristische Kenntnisse vorausgesetzt oder sind erwünscht. Viele Studierende machen neben dem Studium auch ein Zweitstudium (bspw. Politikwissenschaft oder BWL) wodurch sie auch in vielen weiteren spezielleren Berufsfeldern Fuß fassen können.
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