Seit mehr als 15 Jahren, ganz genau seit 1994, gibt es nun Fachhochschulen in Österreich. Hier ein paar Informationen dazu:

Geschichtliche Entwicklung:
Mit der Schaffung der Fachhochschulen, wollte der Gesetzgeber eine Lücke im österreichischen Hochschulwesen schließen. Es sollte damit eine wissenschaftlich fundierte Berufsausbildung auf Hochschulniveau ermöglicht werden. Eine solche Ausbildungsmöglichkeit gab es in anderen EU-Staaten schon und so sollte diese Lücke vor dem EU-Beitritt Österreichs (am 1.1.1995) geschlossen werden, damit eine Harmonisierung mit den EU-Hochschulsystemen hergestellt werden konnte. Zum Start wurden insgesamt 10 Studiengänge angeboten, die von rund 700 Studierenden besucht wurden. Im Gegensatz zu anderen Staaten wurden die Fachhochschulen in Österreich sehr gut angenommen und so entwickelte sich dieser Hochschulsektor seitdem sehr rasch und wurde stark ausgebaut. Bis zum heurigen Jahr (2010) ist der Ausbau auf rund 33.000 Studienplätze geplant. Weitere Ziele sind: mehr berufsbegleitende Studiengänge; mehr Studierende an technischen und naturwissenschaftlichen Studiengängen; ein höherer Frauenanteil. Die qualitative Steigerung der Angebote ist selbstverständlich.

Wer sind die Erhalter von Fachhochschulen?
Im Gegensatz zu Universitäten (die zwar eigentlich auch autonom sind, jedoch auch wieder nicht so richtig….) werden die Fachhochschulen von privaten Erhaltern geführt. Das heißt, im Regelfall sind die Erhalter juristische Personen des privaten Rechts. Bspw. kann sie als Verein oder gemeinnützige Privatstiftung organisiert werden. Diese werden vom Bund aber auch von anderen Einrichtungen mit finanziellen Mitteln gefördert.

Zugangsbeschränkung:
Im Gegensatz zu den öffentlichen Universitäten (ausgenommen Medizin usw.) sind die Anzahl der Studienplätze pro Studiengang limitiert. Deshalb muss ein Aufnahmeverfahren absolviert werden. Nur die besten Bewerber werden dann zum Studium zugelassen.

Zugangsbestimmungen:
Das gut bei Fachhochschulen ist, dass man nicht zwingend eine Reifeprüfung benötigt um ein Studium beginnen zu können. Teilweise reicht auch der Nachweis von einschlägigen Berufserfahrungen. Wie die Zugangsbestimmungen genau sind erfährt man bei der jeweiligen Fachhochschule.

Studiengebühren:
Fachhochschulen dürfen Studiengebühren verlangen. Diese dürfen jedoch 363,63€ pro Semester nicht übersteigen. Derzeit machen die meisten Fachhochschulen von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Abschluss:
An Fachhochschulen schließt man heute mit den gleichen akademischen Graden ab wie an Universitäten. Der Zusatz (FH) entfällt seit ein paar Jahren.

Doktoratsstudium:
Derzeit ist es Fachhochschulen noch nicht gestattet Doktoratsstudien anzubieten. Jedoch dürfen FH-AbsolventInnen an den Universitäten ein Doktoratsstudium absolvieren.