Im Gegensatz zu Universitäten haben Fachhochschulstudiengänge eine begrenzte Zahl an Studienplätzen. Wie hoch diese Zahl ist wird vom Fachhochschulrat festgesetzt und hängt vom zu erwarteten Bedarf ab. Bewerben sich jetzt mehr BewerberInnen für die zu Verfügung stehenden Studienplätze, als es eben Plätz gibt, so ist ein Aufnahmeverfahren durchzuführen bei dem die besten BewerberInnen aufgenommen werden. Gibt es weniger BewerberInnen als Studienplätze so muss kein Aufnahmeverfahren durchgeführt werden. Die Zahl der Studienplätze darf bei hoher Nachfrage von der FH ohne Antrag um bis zu 10% erhöht werden.

Wichtig: Wer an einem Aufnahmeverfahren teilnimmt muss keine Gebühren dafür bezahlen! Die Einhebung von Gebühren ist nicht erlaubt.

Aufnahmebedingungen und Reihung:

Wie die Aufnahmekriterien sind bestimmen die Fachhochschulen je nach Fachhochschulgang selbst. Möglich sind:

  • Reifeprüfung oder
  • einschlägige Berufserfahrung  (mit oder ohne Zusatzprüfungen)oder
  • Studienberechtigungsprüfung; 
  • Aufnahmetest
  • Persönliches Aufnahmegespräch

Wie gesagt, die Möglichkeiten sind von Fachhochschule zu Fachhochschule verschieden. Wie sie genau sind erfährt man bei der jeweiligen Fachhochschule. Was für die Reihung der Aufnahme mehr gewichtet ist entscheidet auch die jeweilige Fachhochschule individuell.