Im Gegensatz zu einer öffentlich Universität müssen Studierende an einer Fachhochschule einen Ausbildungsvertrag unterzeichnen. Konkret geschieht das zwischen dem Erhalter des Studiengangs sowie dem angehenden Studierenden. Ist der angehende Studierende noch Minderjährig so muss ein Erziehungsberechtigter den Vertrag unterzeichnen.
Die Ausgestaltung dieses Vertrages ist den Fachhochschulen selbst überlassen. Bestimmte Punkte müssen jedoch enthalten sein:
Nicht enthalten sein dürfen beispielsweise:
Rechte und Pflichten:
Dieser Teil stellt mit Sicherheit den wichtigsten Teil der Vereinbarung dar. Hier halten Erhalter und Studierende gegenseitige Rechte und Pflichten fest. Diese sind beispielsweise folgende:
Erhalter
Studierende
Vertragsbeendigung:
Liegt bspw. ein mangelnder Studienerfolg vor, so kann der Ausbildungsvertrag beendet werden. Der Studierende kann das Studium auch jederzeit abbrechen. Beidseitig kann der Vertrag auch jederzeit aufgelöst werden. Und natürlich ist der Vertrag beendet, wenn man das Studium erfolgreich abschließt :)