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Der Ausbildungsvertrag
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Martin Zinkner
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By Martin Zinkner
Veröffentlicht am 11.03.10
 
Im Gegensatz zu einer öffentlich Universität müssen Studierende an einer Fachhochschule einen Ausbildungsvertrag unterzeichnen. Konkret geschieht das zwischen dem Erhalter des Studiengangs sowie dem angehenden Studierenden. Ist der angehende Studierende noch Minderjährig so muss ein Erziehungsberechtigter den Vertrag unterzeichnen.

Im Gegensatz zu einer öffentlich Universität müssen Studierende an einer Fachhochschule einen Ausbildungsvertrag unterzeichnen. Konkret geschieht das zwischen dem Erhalter des Studiengangs sowie dem angehenden Studierenden. Ist der angehende Studierende noch Minderjährig so muss ein Erziehungsberechtigter den Vertrag unterzeichnen.

Die Ausgestaltung dieses Vertrages ist den Fachhochschulen selbst überlassen. Bestimmte Punkte müssen jedoch enthalten sein:

  • Vertragspartner (Studierender und Erhalter des Studiengangs)
  • Studiengangsbezeichnung
  • Gerichtsstand
  • Höhe des Studienbeitrages (wenn einer eigehoben wird)
  • Dauer der Ausbildung
  • Folgen bei Vertragsverletzung
  • Ort und Datum des Vertragsabschlusses

Nicht enthalten sein dürfen beispielsweise:

  • Vereinbarungen über Strafzahlungen
  • Aufnahmegebühren (dürfen nicht eingehoben werden!)
  • Zugangsbeschränkungen die dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen

Rechte und Pflichten:

Dieser Teil stellt mit Sicherheit den wichtigsten Teil der Vereinbarung dar. Hier halten Erhalter und Studierende gegenseitige Rechte und Pflichten fest. Diese sind beispielsweise folgende:

Erhalter

  • Garantie der Ausbildung und des ordnungsgemäßen Studienbetriebes
  • Garantie dass die Voraussetzungen gegeben sind um das Studium bestmöglich abzuschließen

Studierende

  • Hat das Recht das Studium bei gegründeten Fällen zu unterbrechen
  • Wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt darf er ein Jahr wiederholen
  • Er muss persönlich anwesend sein
  • Er muss sich aktiv am Studium beteiligen
  • Abgaben und Prüfungstermine müssen ebenfalls eingehalten werden.

Vertragsbeendigung:

Liegt bspw. ein mangelnder Studienerfolg vor, so kann der Ausbildungsvertrag beendet werden. Der Studierende kann das Studium auch jederzeit abbrechen. Beidseitig kann der Vertrag auch jederzeit aufgelöst werden. Und natürlich ist der Vertrag beendet, wenn man das Studium erfolgreich abschließt :)