Ausländische Studierende aus einem EU oder EWR Staat haben gegenüber Studierenden aus anderen Ländern ein großen Vorteil, weil sie österreichischen Studierenden praktisch gleichgestellt sind.

Studierende aus einem dieser Länder dürfenohne Sichtvermerk oder einem sonstigen Aufenthaltstitel nach Österreich einreisen und sich hier niederlassen. Das gehört zu den vier Grundfreiheiten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Zu beachten ist jedoch, dass auch Studierende aus einem dieser Länder eine Anmeldebescheinigung bei einer der zuständigen Behörden besorgen muss, wenn der Aufenthalt länger als drei Monate ist. Bei einem Studium wird das wohl der Fall sein.

Für diese Meldung ist nichts besonderes notwendig. Einfach mit einem amtlichen Lichtbildausweis zur zuständigen Bundespolizeidirektion oder Bezirkshauptmannschaft gehen (ist vom jeweiligen Wohnsitz abhängig wer zuständig ist) und den Wohnsitz anmelden.

Ansonsten müssen sich ausländische Studierende auch nur an der jeweilgen Fachhochschule um einen Studienplatz bewerben. Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie bei inländischen Studierenden. Wen man einen der begehrten Plätze bekommt steht dem Studium nichts mehr im Wege.