Nicht immer verläuft das Fachhochschulstudium so ganz sorgenlos und es kann schon einmal zu Beschwerden in studienrechtlichen Angelegenheiten kommen. Auch wenn sowas hoffentlich nicht notwendig wird, sind zwei Stellen für etwaige Beschwerden von Studierenden zuständig:
Der FachhochschulratDer Fachhochschulrat ist für die Zulassung von FH-Studiengängen uvm. zuständig. Auch in bestimmten Fällen von Beschwerden tritt er in Erscheinung.
Das ist der Fall wenn:- es eventuell zu Verletzungen von Bescheiden gekommen ist
- es zu Beschwerden gegen Entscheidungen kommt die vom Fachhochschulkollegium getroffen worden sind. Das können bspw. Beschwerden in Bezug auf die Verleihung von akademischen Graden, den Widerruf von akademischen Graden sowie der Nostrifizierung von akademischen ausländischen Graden sein.
- es zu Beschwerden gegen allfällige Entscheidungen des Fachhochschulleiters kommt. Das können bspw. Entscheidungen zur Zulassung zu Prüfungen, der Festsetzung von Prüfungen, Anrechnung und Anerkennung von Studienleistungen u.ä. sein.
Der Fachhochschulrat wird auch aktiv wenn er vom Fachhochschulerhalter dazu ersucht wird. Liegen dem Fachhochschulrat Beschwerden gegen den Fachhochschulerhalter vor so wird dieser diesen zu einer Stellungnahme auffordern.
Die Studierendenanwaltschaft:Für allfällige studentische Beschwerden rund um das Studium ist die Studierendenanwaltschaft zuständig. Diese wurde 2001 eingerichtet und steht auch Studierenden an Fachhochschulen zur Verfügung. Was diese genau tut ist in diesem
Artikel beschrieben.