Bei Universitätslehrgängen handelst es sich um Weiterbildungsprogramme an Universitäten bei denen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen damit man diese besuchen darf. Beispielsweise ein abgeschlossenes Studium u.ä. In der Regel sind die Teilnehmer an solchen Lehrgängen arbeitstätig, weswegen die Lehrveranstaltungen in der Regel außerhalb der „üblichen Bürozeiten“ abgehalten werden wie z.B. am Wochenende oder abends.
Universitätslehrgänge sind keine ordentlichen sondern außerordentliche Studien. Durch einen Universitätslehrgang sollen die Teilnehmer berufsbezogene und fächerübergreifende Zusatzqualifikationen erwerben. Daneben ist es auch möglich, einen solchen Studiengang zur Vorbereitung auf ein künstlerischen Bachelor-oder Diplomstudium einzurichten.
Alle öffentlichen Universitäten sind dazu berechtigt einen Universitätslehrgang einzurichten. Zur Abhaltung dieser sind sie nicht an die Vorlesungszeiten gebunden sondern dürfen diese auch in der Lehrveranstaltungsfreien Zeit anbieten. Dazu dürfen sie auch mit anderen Rechtsträgern zusammenarbeiten.
Inhalt des Lehrgangs (Curricula) wird von einem Organ entschieden, welches der Senat der Universität einrichtet. Der Studienplan enthält auch die Zielsetzungen des Studienplans, Dauer und Einteilung des Universitätslehrgangs sowie die Zulassungsbedingungen.
Themengebiete:Es gibt eine große Maße an Universitätsstudiengängen. Diese sind grob in folgende Themenbereiche einzuteilen:
- Gesundheitswesen
- Kunst und Kultur
- Medien und Gesellschaft
- Recht
- Technik und Naturwissenschaften
- Theologie
- Wirtschaft
Da es nicht sehr einfach ist einen Überblick über sämtliche Universitätslehrgänge in Österreich zu haben, kann man auf der Homepage des Wissenschaftsministeriums gegliedert nach diesen Themengebieten nach Universitätslehrgängen suchen damit man für sich auch den richtigen Studiengang findet.