Aufnahemkriterien bei Universitätslehrgängen
- By Martin Zinkner
- Veröffentlicht 22.03.10
- Start ins Studium
-
Bewertung:
Unbewertet
So wie die inhaltliche Gestaltung der Universitätslehrgänge den Universitäten relativ frei steht, so steht ihnen auch die Aufnahme der Teilnehmer weitgehend frei. Welche Voraussetzungen die zukünftigen Teilnehmer erfüllen müssen wird je nach Lehrgang individuell festgesetzt. Folgende Aufnahmekriterien sind jedoch üblich:
Abgeschlossenes Studium:
Da ja der Universitätslehrgang eine universitäre Ausbildung ist, haben viele Lehrgänge auch ein bereits abgeschlossenes Studium als Voraussetzung. Grundsätzlich dient diese Voraussetzung dazu, um sicherzustellen das die Teilnehmer wissenschaftliches Lernen und Arbeiten kennen und anwenden können. Eine weitere Voraussetzung kann auch sein, dass das abgeschlossene Studium facheinschlägig sein muss, damit es gewährleistet ist, dass die Teilnehmer bereits über inhaltliches Kenntnisse verfügen.
Facheinschlägige Praxis:
Auch diese wird vielfach gefordert, damit die Teilnehmer bereits über ausreichend inhaltliche Kenntnisse verfügen. Diese wird oftmals alternativ zum abgeschlossenen Studium akzeptiert.
Fremdsprachenkenntnisse:
Viele Universitätslehrgänge werden von internationalen Teilnehmern besucht. Deswegen ist Unterrichtssprache teilweise nicht Deutsch sondern bspw. Englisch. In so einem Fall sind sehr gute Kenntnisse unerlässlich.
Aufnahmegespräch:
Teilweise wird die Motivation und die fachlichen Kenntnisse der potenziellen Teilnehmer auch in einem persönlichen Aufnahmegespräch abgefragt und für die Aufnahmereihenfolge bewertet.