EuGH entscheidet zugunsten der belgischen Quotenregelung an den Medizinuniversitäten
- By Martin Zinkner
- Veröffentlicht 15.04.10
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Vor kurzem kam es zu einem auch für Österreichs Medizinuniversitäten Richtungsweisenden EuGH- Spruch, der für viele doch recht überraschend war: die Quotenregelung für Medizinstudierende in Belgien ist demnach zulässig. Aber hier mehr Details dazu:
Wie auch in Österreich hat auch die belgische Regierung eine Quotenregelung für Medizinstudierende erlassen. An den belgischen Medizinuniversitäten gab es einen starken Zudrang an französischen Studierenden, was die belgische Regierung dazu veranlasst hat. Nach EU-Recht ist eine solche Regelung, die Staatsbürger anderen EU-Bürgern gegenüber bevorzugt, natürlich nicht konform, da alle EU-Bürger gleich behandelt werden müssen. Der EuGH hat in seinem Spruch nun festgestellt, dass eine Quotenregelung zwar nicht EU-rechtskonform ist, eine Beibehaltung aber trotzdem möglich ist, wenn sie dazu nötig ist, den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu garantieren.
Wie Österreich hat auch Belgien damit argumentiert, dass viele der französischen Staatsbürger natürlich wieder zurück nach Frankreich gehen würden und damit in Belgien nicht mehr genügend Ärzte für die Versorgung der Bevölkerung vorhanden sein werden. Dieser Argumentation konnte auch der EuGH folgen und ließ das als Begründung für eine Quotenregelung gelten. Das Argument der übermäßigen Belastung der Finanzierung der Hochschulen durch ausländische Studierende wurde als Argument nicht anerkannt. Aufgrund solcher Begebenheiten dürfen keine Quotenregelungen erlassen werden. Der EuGH hat die nationalen Gerichte aber auch dazu aufgefordert festzustellen, ob nicht auch weniger restriktive Quotenregelungen genügen würden.
Was bedeutet das nun für Österreich?
Das Urteil bedeutet nun mal erstmals nur, dass in Belgien Quotenregelungen beibehalten werden dürfen. In zwei Jahren wird die EU-Kommission auch gegen Österreichs Quotenregelung Schritte einleiten. Bis dahin hat Österreich nun Zeit, so wie Belgien, die Gefährdung der öffentlichen Gesundheit nachzuweisen. Wird das gemacht ist auch davon auszugehen, dass der EuGH ähnlich wie im belgischen Fall entscheiden wird.