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Allgemeines zu den Gewerbearten
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Martin Zinkner
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By Martin Zinkner
Veröffentlicht am 20.04.10
 
Ein Gewerbe darf in Österreich prinzipiell nur dann ausgeübt werden, wenn man dazu auch eine Gewerbeberechtigung besitzt. Wer beabsichtigt ein Gewerbe auszuüben, der muss sich bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.

Ein Gewerbe darf in Österreich prinzipiell nur dann ausgeübt werden, wenn man dazu auch eine Gewerbeberechtigung besitzt. Wer beabsichtigt ein Gewerbe auszuüben, der muss sich bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden. Ausgeübt werden darf das Gewerbe sofort nach der Anmeldung, außer es handelt sich um ein Gewerbe das erst mit der Ausstellung und der Rechtskraft eines Feststellungsbescheides ausgeübt werden darf.

Bei der zuständigen Gewerbebehörde bekommt man nach der erfolgten Eintragung einen Auszug aus dem Gewerberegister. Dieser Auszug dient dem Nachweis dafür, dass ich mein Gewerbe ausüben darf.

Was fällt alles unter die Gewerbeordnung?

Prinzipiell alles, was gewerbsmäßig ausgeübt wird. Ausgenommen sind z.B. Land- und Forstwirtschaft und andere Bereiche die unter „Urproduktion“ fallen oder gesetzlich geregelte Tätigkeiten wie Arzt, Notar oder Apotheker.

Die Gewerbe werden unter Freie und Reglementierte Gewerbe eingeteilt. Was das jetzt genau bedeutet wird in dem folgenden Artikel erklärt: