Grundsätzlich werden die Gewerbe in Freie und Reglementierte Gewerbe eingeteilt:
Freie Gewerbe:
Was Freie Gewerbe sind lässt sich schnell erklären: Alle Gewerbe die nicht reglementierte Gewerbe sind, sind automatisch freie Gewerbe. Die freien Gewerbe reichen hier von Abdecker bis hin zu Zwirnknopferzeuger. Eine genau Auflistung mit allen freien Unternehmenstätigkeiten findet man auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Reglementierte Gewerbe:
Welche Gewerbe reglementiert sind erfährt man aus der Gewerbeordnung. Wer ein reglementiertes Gewerbe ausüben möchte, muss einen Befähigungsnachweis erbringen. Dieser dient dem Nachweis dazu, dass man sowohl fachliche wie auch kaufmännische Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt um dieses Gewerbe auszuüben. Reglementierte Gewerbe sind beispielsweise handwerkliche Berufe wie Tischler, Installateur oder Mechaniker. Auch innerhalb der reglementierten Gewerbe gibt es aber auch wieder ein Unterscheidung in zwei Gruppen:
Teilgewerbe:
Für Teilgewerbe muss nur eine vereinfachte Form des Befähigungsnachweises vorgelegt werden.
Gewerbe gemäß § 95 GewO 1994:
Dabei handelt es sich um sogenannte Zuverlässigkeitsgewerbe. Das bedeutet, dass hier zusätzlich die Zuverlässigkeit der Antragsteller geprüft wird. Erst wenn diese mittels eines Feststellungsbescheids festgestellt ist, darf dieses Gewerbe ausgeübt werden. Solche Gewerbe können z.B. Pyrotechnikunternehmen, Vermögensberater oder auch Zimmermeister sein. Beim Antrag auf ein solches Gewerbe wird die Zuverlässigkeit dahingehend geprüft, ob keine schwerwiegenden Verstöße gegen die zu beachtenden Rechtsvorschriften oder Schutzinteressen des Gewerbes vorliegen. Schutzinteressen betrifft z.B. das Ansehen des Berufsstandes.
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend findet sich auch eine Liste mit allen reglementierten Gewerben.
Wie schon erwähnt, muss für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes ein Befähigungsnachweis erbracht werden. Wie und was das genau ist wird hier beschrieben:
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